Suchen
Übersicht
ZUM FORUM
Gewinnspiel
Dies & Das
Unsere Neugeborenen
Bücher
Rezepte
Fotogeschenke
Partnershop
Infos - Rund um ...
Schwanger werden
Schwanger sein
Vornamen
Geburt
Neugeboren
Baby
Kleinkind
Kindergarten + Schule
Gelder
Notfallnummern
Sonstiges
Optionen
Zurück zur Startseite
Links
Über uns
Impressum
 

Unsere Babys
Unsere Babys
Vornamen

Die Kinderwelt im Internet!
Kindergeld Zwei!
 
Jeder kann helfen!
 
 
Google
 

 
.: JungeMamis.de :.

Was muß gemacht werden vor und nach der Geburt
Hier ein paar Infos dazu:

Formalitäten vor der Geburt

  • Geburtsvorbereitungskurs machen (Einzel oder Partnerkurs)
  • Säuglingspflegekurs besuchen
  • In der Klinik: Geburt anmelden
  • Hebammenliste besorgen und Kontakt zu einer Hebamme für Nachsorge aufnehmen
  • Krankenkasse: Antrag auf Mutterschutzgeld besorgen
  • Krankenkasse: evtl. Antrag auf Haushaltshilfe für Geschwisterkind (dies kann auch der werdende Papa sein) zuschicken lassen
  • Arbeitgeber: Antrag auf Begleichung der Differenz zum Bruttoeinkommen (=Differenz zwischen 25 DM/Tag Mutterschutzgeld) zum Bruttoeinkommen mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld)
  • Arbeitgeber: Erziehungsurlaub bis 4 Wochen vor Geburt schriftlich anmelden mit Dauer des Erziehungsurlaubes (Anspruch Erziehungsurlaub bis max. 3. Lebensjahr)
  • Geburtsurkunde Mutter und Vater besorgen
  • Jugendamt: Erziehungsgeldantrag von Jugendamt zuschicken lassen (Erziehungsgeld gibt es ab 8 Woche bis 2. Lebensjahr)
  • Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag zuschicken lassen
  • Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche)
  • Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie
  • Werdender Vater: Urlaub beantragen
  • Jugendamt: bei unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragen (kostenlos)


Nach der Geburt

  • Standesamt: Geburtsurkunde 4-fach ausstellen lassen
  • Zeitung: Geburtsanzeige an Zeitung und Familie
  • Krankenkasse meldet sich, dann Geburtsurkunde hinschicken und weitere Gewährung von
  • Mutterschaftsgeld beantragen
  • Krankenkasse: Mitgliedschaft des Kindes beantragen und Versicherungskarte zuschicken lassen für Kind
    Krankenkasse: Härtefallregelung evtl. beantragen für kostenlose Medikamente
  • Einwohnermeldeamt: Lohnsteuerkarten (Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklassen) ändern lassen (vom Arbeitgeber holen und danach an ihn zurück geben)
  • Einwohnermeldeamt: Haushaltsbescheinung für Kindergeld und evtl. Beihilfe
  • Einwohnermeldeamt: Aufenthaltsbescheinigung für Kindergeld
  • Jugendamt: Erziehungsgeldantrag an Jugendamt schicken
  • Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag hinschicken
  • Rückbildungsgymnastikkurs anmelden
  • Rentenversicherung: informieren (Antrag auf Kindererziehungszeiten)
    Unfall-, Lebensversicherung, priv.Zusatz-Krankenversicherung abschließen für Kind
    Vermieter informieren, weitere Person im Haushalt
  • Mütter im Erziehungsurlaub: alle neuen Lohnsteuerkarten beim Arbeitgeber abgeben
  • Finanzamt: zur Einkommenssteuererklärung die Anlage Kinder zuschicken lassen

 

Infos zur Elternzeit(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3415)

Infos zum Kindergeld gibt es beim örtlichen Arbeitsamt (Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3417).

Infos zum Thema Alleinerziehend beim Arbeitsamt (Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3606)

Staatliche Hilfen für Familien (Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3409)

Infos zum Thema Studieren mit Kind (Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3634)

Infos zur Unterhaltsvorschusskasse gibt es beim örtlichen Jugendamt.

Infos zur Mutter und Kind Stiftung (finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Eltern) gibt es bei den Familienbildungsstätten oder Elternschulen.
Infos zur Sozialhilfe (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach 500, 53105 Bonn, www.baw.de).
Infos zur Berechnung des Teilzeitgehaltes

(Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach 500, 53105 Bonn, CD-Rom - Artikelnummer C 130)
Erstellen Sie gemeinsam mit Ihrer Partnerin einen Finanzplan. Damit wissen Sie, ob das Geld reicht oder ob Sie sich einschränken müssen.

Versicherungen überprüfen: Welche möchten Sie jetzt abschließen? Welche kündigen?