Was muß gemacht
werden vor und nach der Geburt
Hier ein paar Infos dazu:
Formalitäten vor der Geburt
- Geburtsvorbereitungskurs machen (Einzel oder Partnerkurs)
- Säuglingspflegekurs besuchen
- In der Klinik: Geburt anmelden
- Hebammenliste besorgen und Kontakt zu einer Hebamme für Nachsorge
aufnehmen
- Krankenkasse: Antrag auf Mutterschutzgeld besorgen
- Krankenkasse: evtl. Antrag auf Haushaltshilfe für Geschwisterkind
(dies kann auch der werdende Papa sein) zuschicken lassen
- Arbeitgeber: Antrag auf Begleichung der Differenz zum Bruttoeinkommen
(=Differenz zwischen 25 DM/Tag Mutterschutzgeld) zum Bruttoeinkommen
mit Bescheid von der Krankenkasse auf Gewährung von Mutterschutzgeld)
- Arbeitgeber: Erziehungsurlaub bis 4 Wochen vor Geburt schriftlich
anmelden mit Dauer des Erziehungsurlaubes (Anspruch Erziehungsurlaub
bis max. 3. Lebensjahr)
- Geburtsurkunde Mutter und Vater besorgen
- Jugendamt: Erziehungsgeldantrag von Jugendamt zuschicken lassen
(Erziehungsgeld gibt es ab 8 Woche bis 2. Lebensjahr)
- Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag zuschicken lassen
- Kinderarzt auswählen (für U2 am 3.Tag, U3 in 3. Woche)
- Zeitung: Geburtsanzeige entwerfen für Zeitung und Familie
- Werdender Vater: Urlaub beantragen
- Jugendamt: bei unverheirateten Eltern gemeinsames Sorgerecht und
Vaterschaftsanerkennung schon vor der Geburt beantragen (kostenlos)
Nach der Geburt
- Standesamt: Geburtsurkunde 4-fach ausstellen lassen
- Zeitung: Geburtsanzeige an Zeitung und Familie
- Krankenkasse meldet sich, dann Geburtsurkunde hinschicken und weitere
Gewährung von
- Mutterschaftsgeld beantragen
- Krankenkasse: Mitgliedschaft des Kindes beantragen und Versicherungskarte
zuschicken lassen für Kind
Krankenkasse: Härtefallregelung evtl. beantragen für kostenlose
Medikamente
- Einwohnermeldeamt: Lohnsteuerkarten (Kinderfreibetrag und Lohnsteuerklassen)
ändern lassen (vom Arbeitgeber holen und danach an ihn zurück
geben)
- Einwohnermeldeamt: Haushaltsbescheinung für Kindergeld und
evtl. Beihilfe
- Einwohnermeldeamt: Aufenthaltsbescheinigung für Kindergeld
- Jugendamt: Erziehungsgeldantrag an Jugendamt schicken
- Arbeitsamt Familienkasse: Kindergeldantrag hinschicken
- Rückbildungsgymnastikkurs anmelden
- Rentenversicherung: informieren (Antrag auf Kindererziehungszeiten)
Unfall-, Lebensversicherung, priv.Zusatz-Krankenversicherung abschließen
für Kind
Vermieter informieren, weitere Person im Haushalt
- Mütter im Erziehungsurlaub: alle neuen Lohnsteuerkarten beim
Arbeitgeber abgeben
- Finanzamt: zur Einkommenssteuererklärung die Anlage Kinder
zuschicken lassen
Infos zur Elternzeit(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle,
Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3415)
Infos zum Kindergeld gibt es beim örtlichen Arbeitsamt
(Bundesfamilienministerium, Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145
Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer 3417).
Infos zum Thema Alleinerziehend beim Arbeitsamt (Bundesfamilienministerium,
Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer
3606)
Staatliche Hilfen für Familien (Bundesfamilienministerium,
Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer
3409)
Infos zum Thema Studieren mit Kind (Bundesfamilienministerium,
Broschürenstelle, Postfach: 201551, 53145 Bonn, www.bfsfj.de - Artikelnummer
3634)
Infos zur Unterhaltsvorschusskasse gibt es beim örtlichen
Jugendamt.
Infos zur Mutter und Kind Stiftung (finanzielle Unterstützung
für einkommensschwache Eltern) gibt es bei den Familienbildungsstätten
oder Elternschulen.
Infos zur Sozialhilfe (Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft,
Postfach 500, 53105 Bonn, www.baw.de).
Infos zur Berechnung des Teilzeitgehaltes
(Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Postfach
500, 53105 Bonn, CD-Rom - Artikelnummer C 130)
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